Inkrafttreten der geänderten Straßenverkehrsordnung

Zum 28. April 2020 sind umfangreiche Änderungen der Straßenverkehrsordnung (sowie begleitende Modifikationen der Bußgeldvorschriften) in Kraft getreten. Diese Änderungen beinhalten Neuregelungen u.a. zu Radverkehr und Elektromobilität, erhöhte Bußgelder für Park/Halteverbotsverstöße und Hinweise auf die „coronabedingte“ Verlängerung der Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot.

Links und Informationen zu der Änderung der Straßenverkehrsordnung finden Sie hier:

Neuer Bußgeldkatalog:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/bussgeldkatalog-stvo.html

Änderungsverordnung im Bundesgesetzblatt:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s0814.pdf%27%5D__1588062300317

Das Wichtigste in Kürze:
– Rechtsabbiegende Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit einhalten.
– Generelles Halteverbot auf Fahrradschutzstreifen (bislang galt nur Parkverbot)
– Vereinfachungen/Klarstellungen für Lastenfahrräder (neues Sinnbild „Lastenfahrrad“ zur Markungen von
Parkflächen und Ladezonen)
– Vereinheitlichung der Gebührenregelungen für die Beantragung von Großraum- und Schwertransporten (ab
Januar 2021)
– Höhere Bußgelder beim Parken/Halten auf Geh- und Radwegen, Schutzstreifen und in „zweiter Reihe“ (Die
Bußgelder bei Verletzung des neuen Halteverbots auf Radschutzstreifen oder beim Halten in zweiter Reihe
liegen nun z.B. bei 55 Euro. Wenn eine Behinderung oder Gefährdung durch die Kontrollbehörde fest-gestellt
wird, steigen die Bußgelder auf bis zu 70 bzw. 100/110 Euro und wären damit „Punkte“-bewährt.)

Das gesamte Rundschreiben des ZDH können Sie hier einsehen:
Rundschreiben ZDH_Inkrafttreten der geänderten Straßenverkehrsordnung_PDF