Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG)

Am Freitag, dem 14. Juni 2024, hat der Bundestag das Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) beschlossen. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

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„Mit seinem Beschluss stellt der Bundestag die Weichen, um die Fachkräftesicherung im Handwerk mithilfe der Berufsvalidierung zu stärken. Der für Handwerksbetriebe durchaus bedeutsamen Zielgruppe von Erwachsenen, die durch langjährige Tätigkeit im Handwerk berufliche Kompetenzen erworben, aber keine Ausbildung abgeschlossen haben, bietet die Validierung eine wichtige zweite Chance: Ihre Leistung und ihre Kompetenzen werden anerkannt und sie werden in ihrer beruflichen (Weiter-)Entwicklung bestärkt.

Gleichzeitig stellt der Bundestag mit der verankerten Altersgrenze von 25 Jahren für den Zugang zur Validierung sicher, dass dieses Verfahren nicht zu Lasten der betrieblichen Ausbildung geht. Für junge Menschen bleibt klar, dass eine Ausbildung weiter der beste und zügigste Weg ist, um ihre Bildungskarriere im Handwerk zu starten.“

Der ZVR sieht die Validierung wach wie vor skeptisch 

„Nach unserer Ansicht fehlt jedoch die Forderung, dass neben dem Mindestalter von 25 Jahren auch eine festgeschriebene Berufserfahrungsdauer von 2,5-fachem der Ausbildungszeit notwendig ist. Außerdem müsse man aufpassen, dass durch dieses Gesetz die Ausbildungs- und Integrationsleistung, die die Berufsschulen und insbesondere die Ausbildungsbetriebe leisten, nicht auf der Strecke bleiben. Damit auch die Umsetzung der Berufsvalidierung durch die Handwerkskammern mit den ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfern ab dem kommenden Jahr gelingt, muss die Bundesregierung allerdings schnell aktiv werden und dringend die Verfahrensordnung für die Berufsvalidierung, die nach dem Gesetz vorgesehen ist, vorlegen. Auch hier darf es keinen Weg, an den Prüfungskommissionen der einzelnen Gewerke vorbei geben“, so ZVR-Präsident Ralf Vowinkel.