Zentralverband Raum und Ausstattung
News 10/20
 
 

Termine

An dieser Stelle informieren wir sind sonst über die anstehenden Verbandstermine. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie liegen uns aktuell aber keine (Präsenz-)Termine vor. Dennoch gibt es Messe-Termine, die teilweise verschoben wurden oder jetzt im hybrid-Format stattfinden. Über diese wollen wir Sie gern in Kenntnis setzen.

MESSEN 2021

Bau 2021 (München)
statt 11. bis 16. Januar 2021 als klassische Präsenzmesse nun vom 13. bis 15. Januar 2021 im hybrid Format
>Informationen zur Messe

imm cologne (Köln)
20. bis 23. Januar 2021 im hybrid Format
>Informationen zur Messe

R+T Messe (Stuttgart)
22. - 25. Februar 2021 im hybrid Format
>Informationen zur Messe

Ambiente (Frankfurt)

verschoben von Februar 2020 auf 17. bis 20. April 2021
>Informationen zur Messe

Heimtextil (Frankfurt)
verschoben von Januar auf den 4. bis 7. Mai 2021
>Informationen zur Messe

Domotex
verschoben von Januar auf 18. bis 20. Mai 2021
>Informationen zur Messe

Münchner Stoff Frühling (München)
6. - 9. Mai 2021
>Informationen zur Messe

 
 
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Vorwort

Liebe Mitglieder,

fast vier Wochen liegt die Mitgliederversammlung des ZVR in Fulda und damit die Wahl des neuen Vorstandes, von dem ich dank Ihrer Entscheidung ein Teil sein darf, zurück.
Stellvertretend für meine Vorstandskollegen, unseren Präsidenten Ralf Vowinkel und Vizepräsident Olaf Rosenbaum,  möchte ich mich an dieser Stelle für Ihr Vertrauen bedanken.

Mit Ihrer Wahl sind im neuen Vorstand endlich wieder alle drei Berufssparten des Fachverbandes vertreten: Raumausstatter, Bodenleger & Sattler! Ein erster toller Erfolg.

Unser Dank gilt natürlich auch all jenen, die die Versammlung und die Wahl überhaupt möglich gemacht haben.

Nämlich an die zuständige beauftragte Handwerkskammer Frankfurt Rhein-Main, für sämtliche Entscheidungen und Durchführungen im Vorlauf und auf der Versammlung durch HGF Dr. Christof Riess, vertreten durch den stv.HGF Karsten Lamers und GF Dr. Matthias Wiemers und auch die Starthilfe durch MR Joachim Garrecht im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, nebst dem ZDH.

Und auch an die Hilfestellung leistende KH Heilbronn aus BaWü für die Veranstaltungseinladungen und Buchungen vertreten durch GF Roland Müller, stv.GF Andreas Schremmer und weitere Kollegen/innen und die Mithilfe der AHH (ZVR-Geschäftsstelle) in Frankfurt durch den dortigen GF Rainer von Borstel und Kollegen/innen.

Meine Vorstandskollegen und ich freuen uns sehr auf die bevorstehenden Herausforderungen. Untätig waren wir in den vergangenen Wochen nicht, gilt es doch erstmal sich einen Überblick über die aktuelle Situation zu verschaffen und erste wichtige Maßnahmen wieder anzustossen.

Gemeinsam führen wir den ZVR wieder in geregelte Bahnen für unser aller Zukunft im Handwerk. Da bin ich mir sicher!

Anbei übersenden wir Ihnen den ersten Newsletter im Auftrag des neuen Präsidiums. Da die Corona-Infektionen aktuell in die Höhe schnellen, liegt der Schwerpunkt dieses Newsletters auf der Corona-Pandemie und dem erfolgreichen Umgang mit Ihr für Sie als Arbeitgeber.

Bleiben Sie gesund!
Herzlichst, Ihr
Ralph Waskey

 
 
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Neuer Vorstand arbeitet trotz Corona

In den vergangenen Wochen seit der Wahl des neuen ZVR Präsidiums ist viel passiert.

Auch wenn die gerade wieder ansteigenden Infektionszahlen die Arbeit nicht gerade erleichter, freuen wir uns Sie über den Fortschritt und mögliche Neuigkeiten hier auf dem Laufenden halten zu können.

 
red white and black textile von Martin Sanchez (https://unsplash.com/@martinsanchez)
 
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Themen-Newsletter Corona

Liebe Mitglieder,
der Sommer hat sich verabschiedet und der Herbst hat uns erreicht. Mit ihm steigen aktuell die Corona-Fallzahlen wieder.
Um gut durch eine zweite Welle zu kommen, möchte der ZVR Sie als Mitglied mit einigen Informationen zum Thema Corona unterstützen.

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir diesen Newsletter nach bestem Wissen und Gewissen gestaltet haben. Dass es von Bundesland zu Bundesland, sogar von Kommune zu Kommune aber Unterscheidungen hinsichtlich der Gesetzgebung geben kann. Gleichen Sie unsere Informationen deshalb auch gerne mit Ihrer Kommune ab, um die aktuelle Gesetzgebung einzuhalten.

 
 
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Bei einem Mitarbeiter besteht der Verdacht auf Corona?

Das können Sie tun:
Ein begründeter Verdacht, besteht laut Rober-Koch-Institut, wenn eine Person in den vergangenen 14 Tage Kontakt zu einem nachgewiesenen Covid-19-Erkrankten hatte und die Person nun selbst Symptome wie Fieber, Husten, Heiserkeit oder Atemnot aufweist. Sollte dies bei Ihrem Mitarbeiter der Falls sein, schicken Sie ihn bitte zuerst nach Hause, mit der Bitte, seinen Hausarzt telefonisch zu informieren.
Sorgen Sie dann für entsprechende Reinigung am Arbeitsplatz und stellen Sie fest, mit welchen weiteren Angestellten Ihr Mitarbeiter in Kontakt war.

 
 
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Wer zahlt im Falle einer Quarantäne?

Im Falle einer durch das Gesundheitsamt angeordneten Quarantäne gibt es zwei mögliche Szenarien:

1. Der Beschäftigte ist in Quarantäne, obwohl er nicht krank ist und keine Symptome aufweist
2. Der Beschäftigte ist in Quarantäne, weißt nachweislich Symptome auf und ist damit erkrankt.

 
 
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Wie können Sie im Unternehmen vorbeugen?

Sicherheit und Gesundheitsschutz haben oberste Priorität, wenn es um Arbeit in Zeiten der Corona-Pandemie geht. Dem Arbeitsschutz kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat dazu gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Dr. Stefan Hussy, den Arbeitsschutzstandard COVID 19 vorgestellt. Dieser formuliert konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Krise.

 
 
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Übernahmeprämie für Insolvenzlehrlinge velängert

Wie die Deutsche Presseagentur vor wenigen Tagen berichtete, wird die Prämie für Betriebe, welche Lehrlinge aus Firmen, die durch die Corona-Krise schließen mussten, übernehmen, bis Ende 2021 verlängert.
Die gesamte Pressemeldung halten wir hier für Sie bereit.